Neuigkeiten
Bitte beachten Sie unsere geänderten Öffnungszeiten
Der Standort Stolberg bleibt vorübergehend samstags geschlossen.
Die Standorte Düren, Eschweiler, Mechernich-Kommern und Schleiden sind wie gewohnt für Sie geöffnet.
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Preisänderungen ab dem 1. Quartal 2025
Wir informieren Sie über bevorstehende Preisanpassungen basierend auf Durchschnittswerten, die uns von der Lieferindustrie mitgeteilt wurden.
Seit dem 02.04.2024 für euch da!
Wir haben unseren fünften Standort in Mechernich-Kommern eröffnet!
Neues Rücknahmesystem für saubere Styrodur® Baustellen-Schnittreste
BASF führt zusammen mit BACHL als Vertriebspartner von Styrodur® das neue Rücknahmesystem mcyclo für saubere Styrodur® Baustellen-Schnittreste ein.
Das System funktioniert denkbar einfach: Nachdem die Schnittreste auf der Baustelle in speziellen, ebenfalls recycelbaren Abgabesäcken gesammelt wurden, werden diese von uns fachgerecht aufgearbeitet. Die Säcke können deutschlandweit bei teilnehmenden Baustoffhändlern abgegeben werden. Das nach Sammlung und Aufarbeitung entstehende Regranulat kann dann für die Produktion neuer Dämmstoffe genutzt werden. Durch das neue Rücknahmesystem für Styrodur® Baustellen-Schnittreste werden Abfälle vermieden und fossile Ressourcen eingespart.
Die Benutzerfreundlichkeit stand bei der Entwicklung des Rücknahmesystems im Fokus:
Über die Onlineplattform www.mcyclo.com können Verarbeiter bequem und einfach ihre bevorzugte Sammelstelle und den gewünschten Abgabetag auswählen.
Dabei ist es egal, ob sie dies vom Schreibtisch aus machen oder direkt von der Baustelle aus, denn die Plattform wurde für die Darstellung auf mobilen Endgeräten optimiert.
Mehr Informationen zum neuen Rücknahmesystem für Styrodur® Baustellen-Schnittreste erhalten Sie auf www.mcyclo.com.
EASY ECO: EINFACH NACHHALTIG MIT ISOVER UND RIGIPS®
Zwei Marken, ein Versprechen:
ISOVER und RIGIPS von SAINT-GOBAIN wollen nachhaltiges Bauen noch einfacher machen. Mit unserer gemeinsamen Initiative EASY ECO – EINFACH NACHHALTIG profitieren Sie bei beiden Marken von immer mehr nachhaltigen Produkten, durchdachtem Recycling und unserem Versprechen „Rücknahme nach Rückbau“.
Klicken Sie hier!
20 Fragen und Antworten
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Betonpumpe Sicherheitscheckliste
Betonpumpe auf der Baustelle
Bestandsimmobilien kaufen: Diese rechtlichen Fallstricke sollten Käufer kennen
Der Kauf eines gebrauchten Hauses oder einer Eigentumswohnung wirkt auf den ersten Blick einfacher als ein Neubau. Kein Planungsstress, kein Ärger mit Handwerkern, keine lange Wartezeit. Doch wer eine Bestandsimmobilie kauft, übernimmt auch deren Geschichte – inklusive möglicher Bauschäden, juristischer Altlasten oder formaler Mängel.
Die Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (ARGE Baurecht) warnt vor den häufigsten Stolperfallen – und erklärt, wie Käufer sich absichern können.
Kauf „wie gesehen“ – ein gefährlicher Irrtum
In notariellen Kaufverträgen über gebrauchte Immobilien wird die Haftung für Sachmängel oft ausgeschlossen. Viele Käufer glauben deshalb, sie hätten nachträglich keine Ansprüche mehr – ganz gleich, was sie entdecken. Doch das stimmt nur bedingt.
„Wer arglistig verschweigt, dass das Dach undicht ist oder der Keller regelmäßig feucht wird, haftet auch dann, wenn die Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen wurde“, erklärt Manuela Reibold-Rolinger, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und Mitglied der ARGE Baurecht. „Das gilt auch für marode Stromleitungen, Asbestplatten oder verdeckte Schimmelprobleme.“
Wer keine bösen Überraschungen erleben will, sollte das Objekt vor dem Kauf gründlich prüfen lassen – idealerweise durch einen unabhängigen Bausachverständigen. Die Kosten für das Gutachten lohnen sich, wenn es um Investitionen im sechsstelligen Bereich geht.
Baugenehmigung prüfen – bevor es teuer wird
Ein unterschätztes Risiko beim Hauskauf sind ungenehmigte Anbauten oder Umbauten. Wintergärten, Garagen, Dachgauben oder Terrassen wurden in der Vergangenheit nicht immer fachgerecht oder genehmigt errichtet.
„Im schlimmsten Fall droht sogar der Rückbau“, warnt Reibold-Rolinger. „Und das geht dann auf Kosten des neuen Eigentümers.“
Käufer sollten daher vor Vertragsabschluss Einsicht in die Bauakte nehmen – bei der Gemeinde oder der unteren Bauaufsichtsbehörde. Dort sind die Baugenehmigungen, Bauzeichnungen und Änderungsanträge hinterlegt. Weigert sich der Verkäufer, diese Unterlagen bereitzustellen, ist das ein Warnsignal.
Nicht ohne Gutachter – und nicht ohne Anwalt
Vor dem Kauf einer Bestandsimmobilie sollte ein Sachverständiger den Zustand des Gebäudes prüfen. Dabei geht es nicht nur um Bauschäden, sondern auch um den energetischen Zustand, eventuelle Altlasten im Boden oder die Einhaltung aktueller Vorschriften.
Mindestens ebenso wichtig ist der juristische Check des Kaufvertrags – idealerweise durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Denn was im Vertrag steht, entscheidet im Ernstfall über Ihre Rechte.
„Ein Haus ist kein Auto. Ein Fehlkauf lässt sich nicht mal eben rückgängig machen“, betont Reibold-Rolinger. „Deshalb gilt: Erst prüfen, dann unterschreiben.“
Was Käufer tun sollten – die Checkliste der ARGE Baurecht
- Frühzeitig Einsicht in die Bauakte bei der Gemeinde nehmen
- Einen unabhängigen Bausachverständigen beauftragen
- Den Kaufvertrag vorab juristisch prüfen lassen
- Auf klare Regelungen zu Mängeln, Übergabezustand und Inventar achten
- Im Zweifel auf Rücktrittsrechte oder Vorbehalte im Vertrag bestehen
Fazit
Wer eine gebrauchte Immobilie kauft, muss besonders wachsam sein. Mängel, Rechtsverstöße oder fehlende Genehmigungen werden sonst schnell zur Kostenfalle. Die ARGE Baurecht empfiehlt daher, frühzeitig Sachverständige und baurechtlich spezialisierte Anwältinnen oder Anwälte einzubeziehen. So lässt sich der Traum vom Eigenheim sicher und rechtlich sauber verwirklichen.