Neuigkeiten
Bitte beachten Sie unsere geänderten Öffnungszeiten
Der Standort Stolberg bleibt vorübergehend samstags geschlossen.
Die Standorte Düren, Eschweiler, Mechernich-Kommern und Schleiden sind wie gewohnt für Sie geöffnet.
Hier geht es zu unseren Öffnungszeiten: hier klicken!
Preisänderungen ab dem 1. Quartal 2025
Wir informieren Sie über bevorstehende Preisanpassungen basierend auf Durchschnittswerten, die uns von der Lieferindustrie mitgeteilt wurden.
Seit dem 02.04.2024 für euch da!
Wir haben unseren fünften Standort in Mechernich-Kommern eröffnet!
Neues Rücknahmesystem für saubere Styrodur® Baustellen-Schnittreste
BASF führt zusammen mit BACHL als Vertriebspartner von Styrodur® das neue Rücknahmesystem mcyclo für saubere Styrodur® Baustellen-Schnittreste ein.
Das System funktioniert denkbar einfach: Nachdem die Schnittreste auf der Baustelle in speziellen, ebenfalls recycelbaren Abgabesäcken gesammelt wurden, werden diese von uns fachgerecht aufgearbeitet. Die Säcke können deutschlandweit bei teilnehmenden Baustoffhändlern abgegeben werden. Das nach Sammlung und Aufarbeitung entstehende Regranulat kann dann für die Produktion neuer Dämmstoffe genutzt werden. Durch das neue Rücknahmesystem für Styrodur® Baustellen-Schnittreste werden Abfälle vermieden und fossile Ressourcen eingespart.
Die Benutzerfreundlichkeit stand bei der Entwicklung des Rücknahmesystems im Fokus:
Über die Onlineplattform www.mcyclo.com können Verarbeiter bequem und einfach ihre bevorzugte Sammelstelle und den gewünschten Abgabetag auswählen.
Dabei ist es egal, ob sie dies vom Schreibtisch aus machen oder direkt von der Baustelle aus, denn die Plattform wurde für die Darstellung auf mobilen Endgeräten optimiert.
Mehr Informationen zum neuen Rücknahmesystem für Styrodur® Baustellen-Schnittreste erhalten Sie auf www.mcyclo.com.
EASY ECO: EINFACH NACHHALTIG MIT ISOVER UND RIGIPS®
Zwei Marken, ein Versprechen:
ISOVER und RIGIPS von SAINT-GOBAIN wollen nachhaltiges Bauen noch einfacher machen. Mit unserer gemeinsamen Initiative EASY ECO – EINFACH NACHHALTIG profitieren Sie bei beiden Marken von immer mehr nachhaltigen Produkten, durchdachtem Recycling und unserem Versprechen „Rücknahme nach Rückbau“.
Klicken Sie hier!
20 Fragen und Antworten
zur neuen DIN 18533 Abdichtung von erdberührten Bauteilen
Ihr Schutz vor Radongasbelastung
weber.tec Superflex D24
Betonpumpe Sicherheitscheckliste
Betonpumpe auf der Baustelle
KfW-Heizungsförderung: Selbstnutzende Einfamilienhausbesitzer können ab sofort digital Nachweise einreichen und Zuschusszahlung beantragen
Die KfW setzt den Förderfahrplan in der Heizungsförderung weiter um:
Ab dem 30. September 2024 können selbstnutzende Einfamilienhausbesitzerinnen und -besitzer, die eine Zuschusszusage für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung von der KfW erhalten und die Maßnahme bereits umgesetzt haben, die für die Prüfung und Auszahlung erforderlichen Nachweise digital im Kundenportal „Meine KfW“ einreichen. Nach positiver Prüfung der Nachweisdokumente und der Fördervoraussetzungen durch die KfW wird der Zuschuss auf das Bankkonto der Zuschussempfängerin bzw. des Zuschussempfängers überwiesen. Das erfolgt in der Regel spätestens zum Ende des Folgemonats der Nachweisprüfung.
Eine Checklistehilft Kundinnen und Kunden bei der Vorbereitung der Nachweiseinreichung und gibt praktische Tipps, die eine reibungslose Prüfung der Unterlagen und somit eine zügige Zuschussauszahlung unterstützen.
Für die erste Antragstellergruppe steht damit ein digitaler, weitestgehend automatisierter Online-Prozess für die Beantragung, Zusage, Nachweiseinreichung und Prüfung in der Heizungsförderung wie geplant bereit. Alle anderen privaten und gewerblichen Kundengruppen, die bei der KfW bereits digital Förderanträge für klimafreundliche Heizungen stellen können, wird entsprechend des Förderfahrplans sukzessive die Möglichkeit zur Nachweiseeinreichung gegeben. Alle Informationen dazu gibt es unter www.kfw.de/heizung
Grundsätzlich gilt: Für Kunden, die eine Zuschusszusage zur Förderung ihres Heizungsaustauschs von der KfW erhalten haben, sind die Fördermittel reserviert. Für die Umsetzung der Maßnahme haben sie 36 Monate ab Zusagedatum Zeit. Anschließend müssen sie die für die Auszahlung der Förderung erforderlichen Nachweise digital bei der KfW einreichen.