Neuigkeiten
Bitte beachten Sie unsere geänderten Öffnungszeiten
Der Standort Stolberg bleibt vorübergehend samstags geschlossen.
Die Standorte Düren, Eschweiler, Mechernich-Kommern und Schleiden sind wie gewohnt für Sie geöffnet.
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Preisänderungen ab dem 1. Quartal 2025
Wir informieren Sie über bevorstehende Preisanpassungen basierend auf Durchschnittswerten, die uns von der Lieferindustrie mitgeteilt wurden.
Seit dem 02.04.2024 für euch da!
Wir haben unseren fünften Standort in Mechernich-Kommern eröffnet!
Neues Rücknahmesystem für saubere Styrodur® Baustellen-Schnittreste
BASF führt zusammen mit BACHL als Vertriebspartner von Styrodur® das neue Rücknahmesystem mcyclo für saubere Styrodur® Baustellen-Schnittreste ein.
Das System funktioniert denkbar einfach: Nachdem die Schnittreste auf der Baustelle in speziellen, ebenfalls recycelbaren Abgabesäcken gesammelt wurden, werden diese von uns fachgerecht aufgearbeitet. Die Säcke können deutschlandweit bei teilnehmenden Baustoffhändlern abgegeben werden. Das nach Sammlung und Aufarbeitung entstehende Regranulat kann dann für die Produktion neuer Dämmstoffe genutzt werden. Durch das neue Rücknahmesystem für Styrodur® Baustellen-Schnittreste werden Abfälle vermieden und fossile Ressourcen eingespart.
Die Benutzerfreundlichkeit stand bei der Entwicklung des Rücknahmesystems im Fokus:
Über die Onlineplattform www.mcyclo.com können Verarbeiter bequem und einfach ihre bevorzugte Sammelstelle und den gewünschten Abgabetag auswählen.
Dabei ist es egal, ob sie dies vom Schreibtisch aus machen oder direkt von der Baustelle aus, denn die Plattform wurde für die Darstellung auf mobilen Endgeräten optimiert.
Mehr Informationen zum neuen Rücknahmesystem für Styrodur® Baustellen-Schnittreste erhalten Sie auf www.mcyclo.com.
EASY ECO: EINFACH NACHHALTIG MIT ISOVER UND RIGIPS®
Zwei Marken, ein Versprechen:
ISOVER und RIGIPS von SAINT-GOBAIN wollen nachhaltiges Bauen noch einfacher machen. Mit unserer gemeinsamen Initiative EASY ECO – EINFACH NACHHALTIG profitieren Sie bei beiden Marken von immer mehr nachhaltigen Produkten, durchdachtem Recycling und unserem Versprechen „Rücknahme nach Rückbau“.
Klicken Sie hier!
20 Fragen und Antworten
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Betonpumpe Sicherheitscheckliste
Betonpumpe auf der Baustelle
Steuerliche Förderung: Neue Musterbescheinigung erleichtert Nachweis für Dämmmaßnahmen“
Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Regelungen für die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen.
Der Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel (VDPM) stellt eine aktualisierte Musterbescheinigung bereit, mit der Fachunternehmen Dämmmaßnahmen an Bestandsgebäuden einfach und rechtskonform bestätigen können. Damit soll der Nachweis für das Finanzamt deutlich erleichtert werden.
Neues einheitliches Muster für Steuerermäßigungen
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die bisherigen Bescheinigungen für Fachunternehmen und ausstellungsberechtigte Personen nach § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengeführt. Ab 2025 ist für alle Maßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2024 begonnen wurden, eine einheitliche Bescheinigung erforderlich. Diese bestätigt, dass die Voraussetzungen nach § 35c Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) sowie die Anforderungen der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) erfüllt sind.
Der VDPM hat die Musterbescheinigung speziell für Fachunternehmen optimiert. Im Gegensatz zur Ursprungsversion des BMF enthält die VDPM-Fassung nur die relevanten Maßnahmen zur nachträglichen Wärmedämmung von Außenwänden. Dies soll Handwerksbetrieben die Bearbeitung erleichtern und unnötige Angaben ersparen.
„Mit dieser Musterbescheinigung können Maler und Stuckateure die durchgeführten Dämmmaßnahmen einfacher nachweisen. Das erleichtert nicht nur den Endkunden die steuerliche Förderung, sondern auch den Fachbetrieben die Dokumentation”, erklärt der VDPM.
Technische Details und U-Werte
Ein zentraler Bestandteil der neuen Bescheinigung ist Abschnitt II, in dem der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) der gedämmten Außenwand angegeben werden muss. Der VDPM stellt hierzu eine kompakte Veröffentlichung bereit, die die relevanten U-Werte sowie zwei bearbeitete Musterbescheinigungen (eine blanko, eine beispielhaft ausgefüllt) enthält. Zusätzlich umfasst die Veröffentlichung die vollständige BMF-Version der Musterbescheinigung und das offizielle BMF-Schreiben vom 23. Dezember 2024, das die Neuregelung erläutert.
Die VDPM-Publikation „Aktualisiert: Musterbescheinigung für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung” kann ab sofort kostenfrei unter www.vdpm.info oder hier als PDF-Direktdownload heruntergeladen werden. Fachbetriebe erhalten damit eine praxisorientierte und rechtssichere Grundlage zur Bestätigung ihrer Dämmmaßnahmen.
Quelle: baulinks.de