Neuigkeiten
Bitte beachten Sie unsere geänderten Öffnungszeiten
Der Standort Stolberg bleibt vorübergehend samstags geschlossen.
Die Standorte Düren, Eschweiler, Mechernich-Kommern und Schleiden sind wie gewohnt für Sie geöffnet.
Hier geht es zu unseren Öffnungszeiten: hier klicken!
Preisänderungen ab dem 1. Quartal 2025
Wir informieren Sie über bevorstehende Preisanpassungen basierend auf Durchschnittswerten, die uns von der Lieferindustrie mitgeteilt wurden.
Seit dem 02.04.2024 für euch da!
Wir haben unseren fünften Standort in Mechernich-Kommern eröffnet!
Neues Rücknahmesystem für saubere Styrodur® Baustellen-Schnittreste
BASF führt zusammen mit BACHL als Vertriebspartner von Styrodur® das neue Rücknahmesystem mcyclo für saubere Styrodur® Baustellen-Schnittreste ein.
Das System funktioniert denkbar einfach: Nachdem die Schnittreste auf der Baustelle in speziellen, ebenfalls recycelbaren Abgabesäcken gesammelt wurden, werden diese von uns fachgerecht aufgearbeitet. Die Säcke können deutschlandweit bei teilnehmenden Baustoffhändlern abgegeben werden. Das nach Sammlung und Aufarbeitung entstehende Regranulat kann dann für die Produktion neuer Dämmstoffe genutzt werden. Durch das neue Rücknahmesystem für Styrodur® Baustellen-Schnittreste werden Abfälle vermieden und fossile Ressourcen eingespart.
Die Benutzerfreundlichkeit stand bei der Entwicklung des Rücknahmesystems im Fokus:
Über die Onlineplattform www.mcyclo.com können Verarbeiter bequem und einfach ihre bevorzugte Sammelstelle und den gewünschten Abgabetag auswählen.
Dabei ist es egal, ob sie dies vom Schreibtisch aus machen oder direkt von der Baustelle aus, denn die Plattform wurde für die Darstellung auf mobilen Endgeräten optimiert.
Mehr Informationen zum neuen Rücknahmesystem für Styrodur® Baustellen-Schnittreste erhalten Sie auf www.mcyclo.com.
EASY ECO: EINFACH NACHHALTIG MIT ISOVER UND RIGIPS®
Zwei Marken, ein Versprechen:
ISOVER und RIGIPS von SAINT-GOBAIN wollen nachhaltiges Bauen noch einfacher machen. Mit unserer gemeinsamen Initiative EASY ECO – EINFACH NACHHALTIG profitieren Sie bei beiden Marken von immer mehr nachhaltigen Produkten, durchdachtem Recycling und unserem Versprechen „Rücknahme nach Rückbau“.
Klicken Sie hier!
20 Fragen und Antworten
zur neuen DIN 18533 Abdichtung von erdberührten Bauteilen
Ihr Schutz vor Radongasbelastung
weber.tec Superflex D24
Betonpumpe Sicherheitscheckliste
Betonpumpe auf der Baustelle
Zwischengelagerte Küche – Wer zahlt Lagerkosten?
Ein Bauträger ist verpflichtet, eine Wohnung zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit zu übergeben.
Hält er sich nicht daran, dann können nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS Schadenersatzansprüche entstehen, die sogar die Zwischenlagerung einer Küche umfassen.
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 21 U 9/22)
Der Fall:
Ein Wohnungskäufer hatte im Vertrauen auf den fristgerechten Bezug seiner Eigentumswohnung eine Einbauküche mit zahlreichen Geräten, Ober- und Unterschränken sowie einer Kochinsel bestellt, die er dann wegen Bauverzögerungen nicht einbauen lassen konnte. Er musste sie aber seinerseits dem Händler abnehmen und für die Zwischenlagerung monatliche Kosten aufwenden. Diesen Betrag forderte er als Schadenersatz – unabhängig davon, dass er ohnehin auf einer Rückabwicklung des Kaufvertrages bestand.
Das Urteil:
„Der Verzug der Beklagten mit der Herstellung der Wohnung war kausal für die Einlagerung der Küche“, beschieden die Richter. Wäre die Wohnung rechtzeitig fertiggestellt gewesen, so wäre eine Einlagerung nicht erforderlich gewesen. Dass die Kläger eine Küche für die von der Beklagten zu erstellende Wohnung gekauft hätten, ergebe sich aus der Rechnung der Firma.