Neuigkeiten
Bitte beachten Sie unsere geänderten Öffnungszeiten
Der Standort Stolberg bleibt vorübergehend samstags geschlossen.
Die Standorte Düren, Eschweiler, Mechernich-Kommern und Schleiden sind wie gewohnt für Sie geöffnet.
Hier geht es zu unseren Öffnungszeiten: hier klicken!
Preisänderungen ab dem 1. Quartal 2025
Wir informieren Sie über bevorstehende Preisanpassungen basierend auf Durchschnittswerten, die uns von der Lieferindustrie mitgeteilt wurden.
Seit dem 02.04.2024 für euch da!
Wir haben unseren fünften Standort in Mechernich-Kommern eröffnet!
Neues Rücknahmesystem für saubere Styrodur® Baustellen-Schnittreste
BASF führt zusammen mit BACHL als Vertriebspartner von Styrodur® das neue Rücknahmesystem mcyclo für saubere Styrodur® Baustellen-Schnittreste ein.
Das System funktioniert denkbar einfach: Nachdem die Schnittreste auf der Baustelle in speziellen, ebenfalls recycelbaren Abgabesäcken gesammelt wurden, werden diese von uns fachgerecht aufgearbeitet. Die Säcke können deutschlandweit bei teilnehmenden Baustoffhändlern abgegeben werden. Das nach Sammlung und Aufarbeitung entstehende Regranulat kann dann für die Produktion neuer Dämmstoffe genutzt werden. Durch das neue Rücknahmesystem für Styrodur® Baustellen-Schnittreste werden Abfälle vermieden und fossile Ressourcen eingespart.
Die Benutzerfreundlichkeit stand bei der Entwicklung des Rücknahmesystems im Fokus:
Über die Onlineplattform www.mcyclo.com können Verarbeiter bequem und einfach ihre bevorzugte Sammelstelle und den gewünschten Abgabetag auswählen.
Dabei ist es egal, ob sie dies vom Schreibtisch aus machen oder direkt von der Baustelle aus, denn die Plattform wurde für die Darstellung auf mobilen Endgeräten optimiert.
Mehr Informationen zum neuen Rücknahmesystem für Styrodur® Baustellen-Schnittreste erhalten Sie auf www.mcyclo.com.
EASY ECO: EINFACH NACHHALTIG MIT ISOVER UND RIGIPS®
Zwei Marken, ein Versprechen:
ISOVER und RIGIPS von SAINT-GOBAIN wollen nachhaltiges Bauen noch einfacher machen. Mit unserer gemeinsamen Initiative EASY ECO – EINFACH NACHHALTIG profitieren Sie bei beiden Marken von immer mehr nachhaltigen Produkten, durchdachtem Recycling und unserem Versprechen „Rücknahme nach Rückbau“.
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20 Fragen und Antworten
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Ihr Schutz vor Radongasbelastung
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Betonpumpe Sicherheitscheckliste
Betonpumpe auf der Baustelle
KfW - Heizungsförderung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen, können sich seit Februar im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren, um einen Antrag auf die neue Heizungsförderung stellen zu können.
Ab September 2024: Identifizieren, Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten
Bitte weisen Sie ab September 2024 Ihre Identität nach. Informationen dazu finden Sie Kundenportal „Meine KfW“ , unter Punkt 2 "Vorhaben umsetzen und identifizieren". Anschließend bestätigen Sie, dass Sie Ihr Vorhaben vollständig durchgeführt haben:
Dazu benötigen Sie die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD), die Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz bzw. Ihre Fachunternehmerin oder Ihr Fachunternehmer für Sie ausstellt. Sie laden alle Rechnungen zu den förderfähigen Kosten hoch. Und gegebenfalls laden Sie weitere Nachweise hoch (zum Beispiel für den Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus).
Nachdem die KfW die Angaben und die Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft hat, wird der Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.
Planmäßig ab Mai 2024 sind antragsberechtigt:
- Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit)
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden
Planmäßig ab August 2024 sind antragsberechtigt:
- Eigentümerinnen oder Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern
- Eigentümerinnen oder Eigentümer von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden.
Bereits seit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger am 29.12.2023, können Antragstellende förderfähige Vorhaben des Heizungstausches (mit Ausnahme von Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes) umsetzen. Bei einem Vorhabenbeginn zwischen dem Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen“ im Bundesanzeiger und dem 31. August 2024 kann der Antrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden.
Die Einreichung von Nachweisen erfolgt erst nach der Umsetzung des Vorhabens, wofür die Antragstellenden und die Fachunternehmen entsprechend Zeit benötigen.
Bestandteil des Stufenplans ist es, dass die Nachweiseinreichung für selbstnutzende Privatpersonen in Einfamilienhäusern planmäßig ab September 2024 möglich ist. Nach positiver Prüfung der Nachweisdokumente und der Fördervoraussetzungen durch die KfW wird eine Auszahlungsbestätigung erstellt.
Neben der Zuschussförderung steht seit dem 27. Februar 2024 auch eine ergänzende, zinsgünstige Kreditförderung zur Verfügung. Der Förderkredit kann unter Vorlage der Zuschusszusage bei der Hausbank beantragt und als Zwischenfinanzierung verwendet werden. Für Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 EUR werden besonders günstige Zinssätze gewährt, aktuell ab 0,01% p.a. Der Förderkredit kann jederzeit kostenfrei zurückgezahlt werden. Diejenigen Antragsteller, die vor der Auszahlung der Zuschüsse im Herbst ihre Heizungen tauschen und bereits auch die Rechnungen von Fachunternehmen begleichen müssen, können bei Bedarf diesen quasi kostenfreien Ergänzungskredit zur Bezahlung der Rechnung in Anspruch nehmen.